Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK). Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:

  • Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
  • Gefahr der Todesstrafe
  • Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)

Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion