Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Beschwerde
Im gerichtlichen Strafverfahren steht gegen Beschlüsse des Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Dieses Recht steht der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten und anderen Personen zu. Beschuldigte können jedoch nur dann Beschwerde erheben, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden. Andere Personen können nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden oder Pflichten entstehen oder wenn sie von einem Zwangsmittel (z.B. Exekution) betroffen sind.
Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Gegen Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.
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