Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Heim

Allgemeine Informationen

Wenn die Pflege und Betreuung von Kindern mit schwersten Behinderungen zu Hause für die ganze Familie zu schwierig wird, kann auch eine Heimunterbringung in Betracht gezogen werden.

Bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird, sollte geprüft werden, ob Ihnen alle Möglichkeiten familienentlastender Dienste in Ihrem Wohn- und Lebensbereich bekannt sind und genutzt werden. Die in Frage kommenden Heime sollten angeschaut werden und es sollte sich genau über Betreuungs-, Therapie- und Schulangebote, über die Möglichkeit tageweiser Unterbringung und natürlich auch über Besuchs- und Wochenend- bzw. Ferienregelungen informiert werden. 

Ein Kind in einem Heim unterzubringen, ist eine weitreichende Entscheidung, die nur die Familie gemeinsam treffen kann und für die es keine allgemein gültigen Regeln gibt.

Es ist sinnvoll sich darüber mit Fachleuten Ihres Vertrauens und auch mit Eltern, die vielleicht schon vor ähnlichen Fragen gestanden sind, zu beraten. Entscheiden muss die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte selbst als Hauptbetreuungsperson, da sie/er ja auch die meiste Belastung trägt.

Hinweis

Ihr Kind kann auch vorübergehend in einem Heim untergebracht werden und Ihre Entscheidung nach einiger Zeit neu überprüft werden.

Im Falle einer Entscheidung für eine Heimunterbringung, sollte bedacht werden, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auf jeden Fall weitergeht und dass eine persönliche Entlastung diese entspannen und daher verbessern kann.

Zuständige Stelle

Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft

Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion