Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.

In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:

  • In einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und in der sonstigen Arbeitswelt aufgrund
    • des Geschlechts
    • der ethnischen Zugehörigkeit
    • der Religion oder der Weltanschauung
    • des Alters
    • der sexuellen Orientierung
  • In sonstigen Bereichen (Sozialschutz, Güter, Dienstleistungen, Wohnen, Bildung) aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
  • In sonstigen Bereichen (Zugang zu und bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) aufgrund des Geschlechts

Es stehen Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt