Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Übungsfahrten – Ausstattung des Übungsfahrzeugs

Das Übungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien (z.B. hinsichtlich Handbremse, Zündschloss oder Schaltung) erfüllen, um damit Übungsfahrten durchführen zu können. Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Wenn das Übungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Übungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.

Kennzeichnung für Übungsfahrten:

Vorne und hinten am Fahrzeug:

  • Blaue Tafel mit weißer Aufschrift "L" und
  • Tafel mit der Aufschrift "Übungsfahrt"

Tipp

"L"-Schilder sind u.a. in der Fahrschule (→ WKO) erhältlich.

Verwendung des Kfz als Prüfungsfahrzeug für die Klasse B:

Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formular Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten zum Download an.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie