Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Feststellungsbescheid
Allgemeines zum Feststellungsbescheid
Die Zivildiensterklärung wird nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem Antragsteller im Regelfall rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung in Form des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mitgeteilt.
Waffenverbot für 15 Jahre
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Waffenrecht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt