Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Salzburg – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Salzburg sind innerhalb ihres Dienstbereichs unter anderem befugt,
- Personen bei Betretung auf frischer Tat oder bei dringendem Verdacht einer Verwaltungsübertretung anzuhalten, ihre Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist),
- Anlagen wie Wehre, Schleusen etc. zu betreten sowie Fahrzeuge, Gepäckstücke und Fischereigeräte zu durchsuchen und
- bei Verdacht auf Verunreinigungen oder Fischkrankheiten Wasserproben sowie offensichtlich erkrankte Wassertiere zu Untersuchungszwecken zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Salzburger Fischereigesetz 2002
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion