Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zur Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Das Gleichbehandlungsgebot für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst ist im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt.
Das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst umfasst folgende Bereiche:
- Begründung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- Festsetzung des Entgelts
- Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen
- Maßnahmen der ressortinternen Aus- und Weiterbildung
- Beruflicher Aufstieg, insbesondere Beförderungen und Zuweisung höher entlohnter Verwendungen (Funktionen)
- Sonstige Arbeitsbedingungen
- Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
Das Gleichbehandlungsgebot nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gilt beispielsweise für:
- Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen
- Personen mit einem freien Dienstvertrag zum Bund
- Lehrlinge des Bundes
- Personen im Ausbildungsdienst
- Personen, die sich um Aufnahme in ein solches Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund bewerben
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion