Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Voraussetzungen zum Erlangen einer geförderten Eigentumswohnung

Allgemeine Informationen

Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt.

Voraussetzungen

Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

Staatsbürgerschaft

  • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
  • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
  • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
  • Flüchtling nach Genfer Konvention

Achtung

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (in Wien: MA 35).

Altersgrenzen

Manchmal wird eine Mindestaltersgrenze (z.B. ab dem 18. Lebensjahr) vorausgesetzt. Anmeldungen werden teilweise früher entgegengenommen.

Einkommensgrenzen

Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen muss sich zwischen bestimmten Höchstgrenzen und Mindestgrenzen bewegen.

Die genaue Höhe dieser Einkommensgrenzen erfahren Sie beim zuständigen Amt für Wohnbauförderung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen".

Erforderliche Unterlagen

Es können je nach Bundesland und Förderantrag noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion