Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Wahlbeisitzer
Als Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer werden Personen bezeichnet, die z.B. am Ablauf einer Wahl und an der Stimmenauszählung mitwirken. Sie sind Mitglieder der Wahlbehörden und werden von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), nominiert. Wie viele Personen aus jeder Partei kommen, hängt vom Ergebnis bei der letzten Wahl im Bereich der jeweiligen Wahlbehörde ab. Bei Nationalratswahlen sind z.B. für Gemeindewahlbehörden insgesamt neun Beisitzerinnen/neun Beisitzer (neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder deren Vertreterin/dessen Vertreter) vorgesehen und bei Sprengelwahlbehörden drei Beisitzerinnen/Beisitzer (neben der von der Bürgermeisterin/dem vom Bürgermeister zu bestellenden Vorsitzenden) vorgesehen.
Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer müssen selbst wahlberechtigt sein. Sie üben ein öffentliches Ehrenamt aus.
Von den Wahlbeisitzerinnen/den Wahlbeisitzern sind die Wahlzeuginnen/die Wahlzeugen zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion