Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Unbedenklichkeitsbescheinigung – Finanzamt

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) entrichtet wurden.

Beispiel

Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) und im Wirtschaftsverkehr (z.B. im Zollbereich, für die Liquidation einer Gesellschaft) ausgestellt.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion