Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Bad Aussee 

Verordnung 

lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

(gilt nur in der Zeit von 15. Mai bis 15. September)

1. Oktober 2019

Bad Waltersdorf

Verordnung

Rasenmähen im gesamten Kurbezirk

verboten:

  • Samstag ab 17 Uhr bis Montag 8 Uhr
 
Bärnbach Empfehlung Rasenmähen, Holzschneiden und andere lärmende Arbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • vor 8 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Birkfeld

Verordnung

Rasenmähen mit motorbetriebenen Mähern und sonstige mit Maschinenlärm verbundene Gartenarbeit

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Breitenau am Hochlantsch Verordnung

der Betrieb von Rasenmähern, die im Freien störenden Lärm erregen

Ausnahme: Ausübung eines Gewerbes bzw. Errichtung eines Wohnhauses

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Bruck an der Mur 

Verordnung 

Alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden sowie lärmerzeugende Gartenarbeiten

gilt nicht für:

Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden, wie Schneeräumung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Grünanlagenpflege und dergleichen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

1. Oktober 2019

Burgau

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 19:30 Uhr

verboten:

  • Samstag
    • 8 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig