Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus Standesamtliche Leistung
Landeskrankenhaus Deutschlandsberg
  • Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
  • Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
    • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Feldbach
  • Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
  • Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
  • LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
  • Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
  • Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
    • Geburtsurkunde
    • Meldebestätigung
    • ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • "Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
  • Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
  • Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
  • Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
  • Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Nähere Informationen zu Behördenwegen nach der Geburt im Landeskrankenhaus Graz
Landeskrankenhaus Judenburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landeskrankenhaus Hochsteiermark – Standort Leoben
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus

  • Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
  • der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
  • Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
  • Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.

  • Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
    • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Rottenmann
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
  • Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
    • Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern)
    • Meldebestätigung
  • Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
    • Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
Klinik Diakonissen Schladming
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion