Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Maulkorb- und Leinenzwang
Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich.
Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
- Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde im Grünland Maulkorb- oder Leinenzwang
- Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
- Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
- Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteign, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
- Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
Tipp
Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz