Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
- Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
- Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
- In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)
Hinweis
Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).
Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft