Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zivildienst für Auslandsösterreicher

Verlegt der Zivildienstpflichtige vor Beginn des Zivildienstes seinen Aufenthalt für länger als sechs Monate ins Ausland, muss er dies unverzüglich der Zivildienstserviceagentur und der örtlich zuständigen österreichischen Vertetungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben. Der Bekanntgabe sind Beweisstücke (wie z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag der Wohnung im Ausland etc.) beizulegen.

Als hoheitlicher, staatlicher Dienst kann der Zivildienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit

  • ein freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate),
  • ein freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate),
  • einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate) oder
  • einen Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)

bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als Ersatz für den Zivildienst zu leisten.

Wurde der Zivildienst vollständig abgeleistet, ist ein Auslandsaufenthalt nicht mehr zu melden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion