Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer

Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.

Bei 25- bis 49-prozentiger Behinderung steht der Freibetrag nicht zu, wenn für das Kind Pflegegeld bezogen wird.

Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und der Freibetrag ist um das Pflegegeld zu kürzen.​​​

Tipp

Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Hinweis

Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, werden diese auf die Aufwendungen angerechnet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen