Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?

Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!

Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.

Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.

Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:

  • Kinder machen Andeutungen.
  • Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
  • Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
  • Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
  • Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
  • Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.

Achtung

Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.

Tipp

Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!

Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt