Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Studieren in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten

Österreichische Studentinnen/österreichische Studenten haben als Bürgerinnen/Bürger der EU das Recht, in jedem Mitgliedstaat (sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) zu studieren. Halten sie sich dort für weniger als drei Monate auf, benötigen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den sie in einigen  EU-Mitgliedstaaten ständig bei sich tragen müssen. Studentinnen/Studenten, die diese Dokumente nicht bei sich haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend in Gewahrsam genommen werden oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Nur aus diesem Grund ausgewiesen werden können sie jedoch nicht.

Achtung

In einigen EU-Mitgliedstaaten muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise die Anwesenheit angezeigt werden. In der Regel muss dies beim Rathaus oder einer örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Ein Verstoß kann z.B. eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates genießen. Das betrifft vor allem den Zugang zu Beschäftigung, Bezahlung, Leistungen, die den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, Anmeldung in Schulen usw.

Ausnahme: Einige EU-Mitgliedstaaten gewähren Studentinnen/Studenten allerdings während der ersten drei Monate im jeweiligen Staat möglicherweise keine Einkommensbeihilfe oder Unterhaltsstipendien.

Weiterführende Links  

Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion