Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Mindestanforderungen für die Haltung von Degus
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Degus folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Degus müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
- Die Käfig- oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Degus muss eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion