Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Suche nach den leiblichen Eltern
Ab dem 14. Geburtstag hat das Adoptivkind grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien beim Amt für Jugend und Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen.
Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.
Hinweis
Eine Adoption wird im Geburtenbuch beim zuständigen Standesamt eingetragen. Daher wird empfohlen, sich zuerst an das Standesamt des Geburtsortes und erst danach an das zuständige Gericht und den Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, zu wenden.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz