Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Somit werden die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die Adoptiveltern übertragen. Solche Rechte und Pflichten betreffen
- die Pflege und Erziehung des Kindes,
- die gesetzliche Vertretung und
- die Vermögensverwaltung sowie
- die Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung.
Wird das Adoptivkind nur durch eine Wahlmutter/einen Wahlvater adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen, wie z.B. die Pflege und Erziehung des Kindes, zur leiblichen Mutter/zum leiblichen Vater und deren/dessen Verwandten.
Die familienrechtlichen Beziehungen des leiblichen Elternteils zum Kind bleiben jedoch aufrecht, wenn eine Adoption des Kindes durch die gleichgeschlechtliche Partnerin/den gleichgeschlechtlichen Partner dieses Elternteils erfolgt.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz