Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Israelitische Religionsgesellschaft – Eintritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eintritt einer jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft:
Die Aufnahme in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einem persönlichen Gespräch mit dem Oberrabbiner der Kultusgemeinde verbunden.
Voraussetzungen
- Ausgefülltes und selbst unterschriebenes Antragsformular
- Hauptwohnsitz in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig)
- Persönliche Dokumente im Original:
- Bestätigung der Meldung
- Ishur Yahadut – anerkannte Rabbinatsbestätigung des jüdischen Status
- Optional:
- Heiratsurkunde/Ketuba
- Scheidungsbestätigung des Beit Din
Tipp
Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien erteilt Ihnen genaue Auskünfte darüber, welche Papiere und Unterlagen für den Eintritt in die Religionsgesellschaft mitzubringen sind.
Zusätzliche Informationen
Der Eintritt einer nicht-jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einer längeren Vorbereitungszeit von ein bis zwei Jahren verbunden.
Personen, die in die Israelitische Religionsgesellschaft aufgenommen werden wollen, wird von Seiten der Kultusgemeinde empfohlen, zuerst schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben an die Kultusgemeinde soll eine Vorstellung der Person sowie eine Begründung enthalten, warum diejenige Person dieser Religionsgesellschaft beitreten möchte.
Weiterführende Links
- Israelitische Kultusgemeinde Wien (→ IKG Wien)
- Antragsformular auf Mitgliedschaft (→ IKG Wien)
- Liste der für eine Mitgliedschaft benötigten Dokumente (→ IKG Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion