Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen im Burgenland – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für verschiedene Fischarten gibt es im Burgenland mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß lebend in die Gewalt der Fischerin/des Fischers gelangen, müssen mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden, außer sie weisen schwere Verletzungen auf. Nicht zurückzusetzen sind invasive gebietsfremde Arten.
Ausnahmen von den Schonzeiten und Mindestfangmaßen können von der Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- Burgenländisches Fischereigesetz (Bgld. FischG)
- Burgenländische Fischereiwesenverordnung 2022 (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
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