Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Bedingungen und Auflagen in einem Testament

Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • Gültige Bedingung:
    "Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt."
  • Gültige Befristung:
    "Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck."
  • Gültige Auflage:
    "Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."

Bei Nichterfüllung der Auflage verliert der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, einen Auflageberechtigten einzusetzen, der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.

Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie beispielsweise

  • Eine bestimmte Person darf nicht heiraten oder
  • Eine bestimmte Person darf nur einen bestimmten Partner heiraten

Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.

Tipp

Es empfiehlt sich, den Rat eines Notars oder eines Rechtsanwalts einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 696 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer