Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Laakirchen

Empfehlung

Rasenmähen in Siedlungsgebieten

zusätzlich:

Sägearbeiten in Siedlungsgebieten

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lambach 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Lambrechten 

keine Vorgaben 

 

 

Lasberg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab 16:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Laussa 

keine Vorgaben 

 

 

Lengau 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Feiertag
    • ganztägig 

Lenzing

Verordnung

Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Gemeindegebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Leonding

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasentrimmern, Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

Ausnahme: Die Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und beziehen sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes.
Darüber hinaus gelten diese Verbote nicht in bestimmten Bereichen der Ortschaften Felling und Jetzing, der KG Holzheim und der KG Rufling (siehe Lärmschutzplan der Stadt Leonding).

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig



       

Leopoldschlag 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenau im Mühlkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenberg Empfehlung Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • abends
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Linz

keine Vorgaben

   
Lochen am See keine Vorgaben    

Luftenberg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion