Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr der Justiz? Welche Eingaben können gemacht werden?

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden.

Der Benutzerin/dem Benutzer des ERV stehen dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

ERV im Wege der Übermittlungsstellen

Teilnehmerinnen/Teilnehmer des ERV können bzw. müssen ihre Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gericht bzw. den Staatsanwaltschaften einbringen. Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung.

Gewisse Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. An Kosten gegenüber der Übermittlungsstelle fallen eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an. Die Kommunikation zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.

Verpflichtende Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind:

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Verteidigerinnen/Verteidiger in Strafsachen
  • Notarinnen/Notare
  • Kredit- und Finanzinstitute
  • Inländische Versicherungsunternehmen
  • Sozialversicherungsträger
  • Pensionsinstitute, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Pharmazeutische Gehaltskasse, Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF-Service GmbH
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Finanzprokuratur
  • Rechtsanwaltskammern

Weiterführende Links

Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)

ERV im Wege von JustizOnline

JustizOnline (→ BMJ) ermöglicht es jeder Bürgerin/jedem Bürger, unter Verwendung der ID Austria elektronische Eingaben bei den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften zu tätigen. Im Unterschied zur Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle findet hier kein wechselseitiger elektronischer Verkehr statt. Diese Nutzungsmöglichkeit ist kostenfrei.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz