Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Familienhospizkarenz

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Arbeitslose, Bundesbedienstete (Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete) sowie Landeslehrerinnen/Landeslehrer (auch land- und forstwirtschaftliche Landeslehrerinnen/land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer) können zur Begleitung sterbender Angehöriger oder zur Betreuung ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kinder unter dem Titel Familienhospizkarenz (→ USP) ihre Arbeits- bzw. Dienstzeit ändern oder herabsetzen lassen (Familienhospizteilzeit).

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die erwähnten Personen sich für einen bestimmten Zeitraum bei gänzlichem Entfall des Arbeitsentgelts karenzieren lassen. Ebenso können sich arbeitslose Personen für die Dauer der Familienhospizkarenz vom Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abmelden. Während der Freistellung (Familienhospizkarenz) besteht eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Bei Vereinbarung einer Familienhospizkarenz besteht ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.

Zudem können Personen, während einer Freistellung, in besonderen Härtefällen eine Geldzuwendung erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Familienhospizkarenz-Härteausgleich".

Für den Fall der Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz wurden auch im Bundespflegegeldgesetz eine Reihe von Begünstigungen für pflegebedürftige Personen und ihre pflegenden Angehörigen vorgesehen:

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz