Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in der Steiermark – Schonzeiten und Mindestfanglängen
Für bestimmte Wassertiere gibt es in der Steiermark mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfanglängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Innerhalb der Schonzeit dürfen geschonte Wassertiere weder gezielt befischt noch entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Steiermärkisches Fischereigesetz (Grundlagen)
- Verordnung vom 11. Dezember 2000 über die Schonzeiten und Mindestfanglängen von Wassertieren
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion