Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Eingliederungsbeihilfe
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.
Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:
- Arbeitsuchende über 50 Jahren
- Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: Personen mit Betreuungspflichten, arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Personen mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger oder Ausbildungsabsolventinnen/Ausbildungsabsolventen mit fehlender Praxis etc.
Weiterführende Links
Eingliederungsbeihilfe (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft