Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Landesverwaltungsgericht Kärnten
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Präsidium
Präsident: Mag. Armin Ragoßnig
Vizepräsidentin: Dr. Tanja Koenig-Lackner
Adresse
Landesverwaltungsgericht Kärnten
Fromillerstraße 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontakt
Telefon: +43 463 54350
Fax: +43 463 54350-29
E-Mail: post@lvwg-ktn.gv.at
zur Website
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) – LGBl. 55/2013
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion