Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeine Informationen für Jugendliche übers Reisen
Grundsätzlich bestimmen die Personen, denen die Pflege und Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zukommt, ihren Aufenthalt/seinen Aufenthalt, d.h. gegen deren Willen dürfen Jugendliche nicht verreisen. Notfalls können sie die Polizei ersuchen, den Aufenthalt der Jugendlichen zu ermitteln, und sie zurückholen (Rückführung Minderjähriger). Auch haben sie das Recht zu bestimmen, ob Minderjährige unter 18 Jahre über ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) selbst verfügen dürfen oder nicht.
In der Regel können Jugendliche, die über 14 Jahre alt sind und ein eigenes Einkommen haben (z.B. Lehrlingsentschädigung), selbst Reisen bei Reiseveranstaltern buchen, solange durch die Kosten der Reise ihre Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Üblicherweise verlangen Reiseveranstalter aber eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion