Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Befreiung von ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Seit dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten. Befreiungen sind weiterhin möglich. Gültige Befreiungsbescheide bleiben unberührt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag möglich. Diese sind auf der Strom- und/oder Gasrechnung ersichtlich. Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltseinkommen relevant.
Die EAG-Kosten-Deckelung für die Erneuerbare-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.
Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten.
Voraussetzungen
Wer einen Antrag stellt, muss
- volljährig sein und
- den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die Befreiung gelten soll.
Das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
- Pflegegeld
- Pension
- Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)
Zuständige Stelle
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS) (früher GIS Gebühren Info Service GmbH)
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Befreiungs-Rechner (→ OBS)
- Telefonzuschuss (→ OBS)
- EAG-Kostenbefreiung (→ OBS)
- EAG-Kostendeckelung (→ OBS)
Rechtsgrundlagen
- ORF-Beitrags-Gesetz
- ORF-Gesetz (ORF-G)
- Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührengesetz)
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- EAG-Befreiungsverordnung
Zum Formular
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