Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Freies Dienstverhältnis
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer erbringen ebenso wie Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Arbeitsleistungen. Allerdings stehen sie in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis. Die Weisungsbefugnis der Dienstgeberin/des Dienstgebers erstreckt sich lediglich auf die konkret zu verrichtenden Tätigkeiten, nicht hingegen auf die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind.
Freie Dienstverhältnisse unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Arbeitsrechts. Lediglich die Vorschriften über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung) finden analog Anwendung.
Hinweis
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer haben insbesondere im Fall einer Dienstverhinderung wegen Krankheit bzw. Unglücksfall oder aus sonstigen wichtigen Gründen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber. Ab dem vierten Tag infolge Krankheit übernimmt der jeweilige Krankenversicherungsträger (→ SV) die Auszahlung des Krankengelds.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion