Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Dauer des Grundwehrdienstes
Jeder Wehrpflichtige hat einen Grundwehrdienst von sechs Monaten zu leisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu Milizübungen zu melden.
Milizübungen sind verpflichtende Waffenübungen und dienen der Heranbildung von Wehrpflichtigen für die Ausübung einer Funktion in der Einsatzorganisation sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer erworbenen Befähigungen.
Hinweis
Sollten sich nicht genügend Freiwillige für Kaderfunktionen melden, besteht die Möglichkeit, Wehrpflichtige zur Leistung von Milizübungen zu verpflichten.
Weiterführende Links
Grundwehrdienst (→ Österreichisches Bundesheer)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung