Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Tirol – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für bestimmte Wassertierarten gibt es in Tirol mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während der Schonzeit oder mit einer geringeren Größe als dem Brittelmaß nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder mit einer geringeren Größe als dem Brittelmaß dennoch an ein Fanggerät, müssen sie sofort mit der nötigen Vorsicht in das Fischwasser zurückgesetzt werden, außer sie weisen eine schwere Verletzung auf.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion