Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Aufenthaltstitel | Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. | |
Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden. | ||
gültiger Reisepass | Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden. | |
Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum. | |
Verständigung der Behörden im Herkunftsland | Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion