Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Allgemeine Informationen

Sie können sich kostenlos in der Pensionsversicherung freiwillig weiterversichern, wenn Sie aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen (z.B. Gattin/Gatte, Eltern) mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 zu betreuen. Die Beiträge hierfür übernimmt der Bund (so wie bei der begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung). Die pflegende Angehörige/der pflegende Angehörige hat daher keinen Beitrag zu leisten.

Weitere Voraussetzungen für die begünstigte Weiterversicherung sind, dass

  • der pflegebedürftige Mensch Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 bezieht
  • die Betreuung in häuslicher Umgebung erfolgt und
  • Ihre Arbeitskraft als Pflegeperson zur Gänze für die Betreuung beansprucht wird.

Fristen

Antragstellung für die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:

Zuständige Stelle

Jener Träger der Pensionsversicherung, bei dem Sie zuletzt versichert waren

Zusätzliche Informationen

Den Beginn der Versicherung können Sie grundsätzlich selbst wählen; spätestens beginnt sie aber mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz