Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion