Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
Opfer einer schweren Körperverletzung, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurde, haben nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Form eines Pauschalbetrags für Schmerzengeld. Je nach Schwere der Verletzung beträgt der durch das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) einmalig zu leistende Betrag entweder 2.000 Euro, 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 6a Verbrechensopfergesetz (VOG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz