Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sonderkennzeichen auf österreichischen Kfz
Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Für Kfz, die von obersten Verwaltungsorganen, bestimmten Behörden bzw. staatsnahen Unternehmen sowie von Mitgliedern des diplomatischen Personals u.a. verwendet werden, gibt es eigene Abkürzungen. Diese sind in den folgenden Tabellen angeführt.
Bundesorgane
Abkürzung | Verwendung des Fahrzeugs bestimmt für |
---|---|
A |
|
Landesorgane
Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung für die Präsidenten der Landtage sowie für die Mitglieder der Landesregierungen und die Mitglieder der Landesvolksanwaltschaften bestimmt sind, werden folgende Abkürzungen verwendet:
Abkürzung | für das Bundesland |
---|---|
B | Burgenland |
K | Kärnten |
N | Niederösterreich |
O | Oberösterreich |
S | Salzburg |
ST | Steiermark |
T | Tirol |
V | Vorarlberg |
W | Wien |
Behörden bzw. staatsnahe Unternehmen
Abkürzung | Verwendung des Fahrzeugs im Bereich |
---|---|
BD |
Bundesbusdienst – Omnibusse, die zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung bestimmt sind |
BH | Bundesheer |
BP | Bundespolizei |
FV | Finanzverwaltung |
FW | Feuerwehr |
JW | Justizwache |
PT | Post |
Diplomatisches Personal u.a.
Folgende Zeichen dürfen an bestimmten Fahrzeugen angebracht werden:
Zeichen |
Langform |
Anbringung unter anderem an |
---|---|---|
CD |
corps diplomatique |
Dienstfahrzeugen internationaler Organisationen in Österreich oder Kfz von Mitgliedern des diplomatischen Personals der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich |
CC |
corps consulaire |
Kfz ausländischer Berufskonsuln in Österreich |
Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des diplomatischen Korps in Wien, von Beamten internationaler Organisationen in Österreich mit gleichartiger Rechtsstellung und anderen setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "D" zusammen (z.B. Abkürzung "WD" für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des Konsularkorps in Österreich setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "K" zusammen (z.B. Abkürzung "WK" für das Konsularkorps Wien). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Rechtsgrundlagen
§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion