Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Unterstützung nach Behinderungsarten
Blinde Menschen
- Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten - Förderungen für soziale Rehabilitation
- Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
- Förderung zur Steigerung der Mobilität
- Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
- Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz
Gehörlose Menschen
- Förderungen für soziale Rehabilitation
Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone - Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
- Arbeitsassistenz (→ USP)
Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)
Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen
Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:
- Soziale Rehabilitation
Förderungen zur Steigerung der Mobilität wie Zuschuss zum Ankauf eines Neuwagens, Mobilitätszuschuss - Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsadaptierung (Bauen)
Tipp
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz