Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Wehrdienst
Wer gerade Wehrdienst leistet, muss Adressänderungen unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.
Achtung
Generell müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate die Adressänderung bei der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos melden. Bei einem Umzug im Inland wird die Militärbehörde automatisch durch das Zentrale Melderegister (ZMR) informiert. Die Rückverlegung des Aufenthaltes vom Ausland in das Inland ist vom Wehrpflichtigen binnen drei Wochen dem Militärkommando zu melden.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung