Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Rechtsberatung
Zur Überprüfung der rechtlichen Situation ist es notwendig, zunächst alle verfügbaren Unterlagen zusammenzutragen. Nur wer die eigenen Darstellungen in einem Rechtsstreit auch belegen kann, hat Chancen auf Erfolg.
Das individuelle Empfinden von "Recht haben" verleitet oft dazu, schnell gegen Personen, die einem anscheinend Rechte vorenthalten bzw. mit Unrecht begegnen, vorzugehen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass der Gang vor Gericht mitunter sehr kostspielig werden kann.
Tipp
Bevor Sie sich für einen gerichtlichen Rechtsstreit entscheiden, sollten Sie daher die Situation vor allem dann von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, wenn für den in Betracht gezogenen Prozess kein Anwaltszwang besteht. Anhand der vorbereiteten Unterlagen und der Schilderung aus Ihrer Sicht kann die jeweilige Beratungsstelle Chancen und Risiken für ein weiteres Vorgehen abschätzen.
Einrichtungen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten, finden sich unter "Rechtsauskünfte" auf oesterreich.gv.at.
Darüber hinaus haben die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (→ RAK).
Weiterführende Links
Rechtsanwaltsverzeichnis (→ ÖRAK)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion