Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Beschäftigungsinitiative 50+
Seit 2018 stehen dem Arbeitsmarktservice im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" jährlich 165 Millionen Euro für die Integration älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Wenn Arbeitsuchende wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger, arbeitsmarktferne Personen) geringe Beschäftigungschancen haben, können sie schon vor Ablauf der 90-tägigen Vormerkdauer von der "Beschäftigungsinitiative 50+" profitieren.
Im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" werden vor allem arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Beschäftigungsförderung eingesetzt: Die Eingliederungsbeihilfe, die Kombilohnbeihilfe und Soziale Unternehmen (2. Arbeitsmarkt) sollen dabei verstärkt Personen ab 50 den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Aber auch arbeitsplatznahe Qualifizierung ("AQUA", Implacementstiftung) leistet einen wertvollen Beitrag bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft