Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden")

Die Haltung von sogenannten "Listenhunden" (auch "Kampfhunde" oder "Anlagehunde" genannt) bzw. "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" ist in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Wien muss jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund bestimmter, als gefährlich geltender Rassen hält bzw. verwahrt, eine Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren.

In Vorarlberg und Niederösterreich muss die Haltung von Hunden bestimmter, als gefährlich geltender Rassen, der Behörde angezeigt bzw. von dieser bewilligt werden. In Niederösterreich muss zusätzlich eine ausreichende Haftpflichtversicherung, die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, und die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde nachgewiesen werden (können).

In Oberösterreich, in der Steiermark und in Salzburg müssen Halterinnen/Halter von Hunden aller Rassen grundsätzlich ihre Sachkunde nachweisen (z.B. durch Besuch eines Kurses o.Ä.).

In Tirol, dem Burgenland und Kärnten gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Hund, egal welcher Rasse, gehalten werden darf. Wird ein Hund jedoch auffällig, sind behördliche Maßnahmen möglich.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion