Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Verkauf einer Eigentumswohnung
- Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
- Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen.
In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
Weitere Informationen und Musteranträge (→ AK) (speziell Muster über Löschungsanträge und Anträge auf Namens- oder Adressenänderungen) finden sich auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion