Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Beschränkungen des Führerscheins
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die Person mit Behinderungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Auflage geeignet ist, dass sie/er
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt (z.B. Brillen, Sitzpolster),
- Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwenden oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt geeignet". Bei einer "bedingten Eignung" können alle Kraftfahrzeuge, die die gleichen Merkmale aufweisen, gefahren werden.
Ist die betreffende Person nach dem ärztlichen Gutachten zum Lenken nur eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung "beschränkt geeignet". Es kann somit nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs werden demnach in den Führerschein eingetragen.
Die Befristungen und Auflagen für das Lenken des Kraftfahrzeugs werden in den Führerschein eingetragen. Detaillierte Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie