Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Namensänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Namensänderung einen Antrag auf Namensänderung an das Grundbuchsgericht stellen.

Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Einlagezahl und der Katastralgemeinde, in welcher die Namensänderung durchgeführt werden soll, enthalten.

Der Antrag muss das Original der für die Namensänderung ursächlichen Urkunde beinhalten.

Manche Grundbuchsgerichte verlangen statt eines Antrags eine selbsterstellte Beschlussausfertigung. Muster hierfür finden sich unter "Zum Formular". 

Nachträglich erworbene akademische Grade können unter Vorlage der Originalurkunden, welche die Erlangung des akademischen Grades belegen (z.B. Magisterbescheid), im B-Blatt eingetragen werden. Auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers beim zuständigen Grundbuchsgericht erfolgt eine Anmerkung des akademischen Grades bei ihrem/seinem Eigentumsrecht im B-Blatt.

Sie können für die Antragstellung eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt beauftragen.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet

Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

47 Euro Eingabengebühr im Elektronischen Rechtsverkehr, ansonsten 66 Euro.

Zusätzliche Informationen

Informationen zum Thema "Adressänderung: Grundbuch" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 12. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion