Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zu Hauptmiete und Untermiete

Hauptmiete

Eine Hauptmiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und

  • der Eigentümerin/dem Eigentümer des Hauses,
  • der Wohnungseigentümerin/dem Wohnungseigentümer,
  • der Mieterin/dem Mieter bzw. der Pächterin/dem Pächter des ganzen Hauses,
  • der Wohnungseigentumsbewerberin/dem Wohnungseigentumsbewerber, deren/dessen Wohnungseigentum noch nicht verbüchert ist,

geschlossen wurde.

Untermiete

Eine Untermiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Hauptmieterin/dem Hauptmieter und der/dem Wohnungssuchenden abgeschlossen wurde.

Das Mietrechtsgesetz (MRG) sieht für Untermietverträge nur sehr wenige ausdrückliche Regelungen vor. Diese betreffen vor allem die Auflösung des Mietverhältnisses und den zulässigen Untermietzins.

Tipp

Nähere Informationen zu Behörden und Beratungsstellen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 2 Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz